Antragsweg

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Zur Beantragung von Fördermitteln füllen Sie bitte das Antragsformular Punkt für Punkt aus, den Sie um die erforderlichen Unterlagen (Freistellungsbescheid des Finanzamtes  sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan) ergänzen.  Senden Sie Ihren vollständigen Antrag entweder auf dem Postweg oder per E-Mail an die Stiftung. Den Eingang Ihrer Unterlagen bestätigen wir Ihnen schriftlich.

 

Gibt es bestimmte Antragsfristen?

Nein, Anträge können Sie jederzeit stellen.  Allerdings werden Förderungen nur zweimal im Jahr beschlossen. Den nächsten Termin können Sie gerne telefonisch bei der Stiftung erfragen.

 

Wer entscheidet, ob eine Förderung erfolgt?

Entscheidungen über eventuelle Förderungen trifft der Stiftungsvorstand. Bei Bedarf holt er sich hierfür eine fachliche Stellungnahme ein. Bei Förderbeträgen über 10.000 Euro ist die Zustimmung des Kuratoriums erforderlich. Beide Gremien tagen in der Regel zweimal jährlich.

 Ob ein Antrag positiv oder negativ beschieden wird, hängt von vielerlei Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel auch die Höhe des zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrags oder die Anzahl und die Qualität der bei der Sitzung vorliegenden Anträge.

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Fontaneplatz 1
16816 Neuruppin

Ansprechpartner/in
Petra Beister