Verwendungsnachweis

Der Projektträger hat die ordnungsgemäße, dem Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendnung der bewilligten Fördermittel nachzuweisen. Enthält der Bewilligungsbescheid der Stiftung projektbezogen keine anderslautenden Regelungen, ist die Verwendung bewilligter Mittel durch den Projetträger gegenüber der Stiftung spätestens 2 Monate nach Mittelabruf nachzuweisen. Hierfür ist das entsprechende Formblatt der Stiftung zu verwenden.

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Fontaneplatz 1
16816 Neuruppin

Ansprechpartner/in
Petra Beister