Förderleitlinien

Die Sparkasse Kraichgau-Stiftung …

... unterstützt zielgerichtet förderungswürdige Vereine, Einrichtungen und Anlässe im Geschäftsgebiet der Sparkasse Kraichgau in Erfüllung der Stiftungszwecke gemäß § 2 der Satzung.

... fördert projektbezogen aufgrund der jeweiligen vom Vorstand in Abstimmung mit dem Stiftungsrat festgelegten jährlichen Projekte und Richtlinien.

... strebt innerhalb des Geschäftsgebietes eine regionale Ausgewogenheit an.

... vermeidet Mehrfachförderung durch vernetzte Betrachtungsweise mit den Förderaktivitäten der Sparkasse.

... fördert nur Projekte, die nicht den ökologischen Grundsätzen der Sparkasse widersprechen.

... unterstützt nur Empfänger / Anlässe mit nicht privatwirtschaftlichem Erwerbscharakter

... fördert keine Empfänger / Anlässe, bei denen Personen, Firmen oder Institutionen beteiligt sind, die ein negatives oder nicht zur Sparkasse passendes Image haben.

... setzt ihre Fördermittel nicht als Ersatz für staatliche Einsparungen oder in Wahrnehmung hoheitlicher - auch kirchlicher - Aufgaben ein.

... finanziert keine Bau- oder Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen öffentlicher oder kirchlicher Gebäude und Einrichtungen.
Ausnahme: besondere kulturhistorische Bedeutung der Objekte.

 

 

 

Kontakt

Sparkasse Kraichgau-Stiftung
Friedrichsplatz 2
76646 Bruchsal

Ansprechpartner/in
Karin Haas

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