FAQ- häufig gestellte Fragen

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?

Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Der Landkreis Böblingen bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Einrichtungen, die sich über die Unterstützung aus Ihrer Stiftung freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über die Caritas- und Diakonieeinrichtungen bis hin zu den Tierheimen, Sportvereinen und den Kultureinrichtungen.

Selbstverständlich können Sie auch Einrichtungen außerhalb des Landkreises fördern.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihre Stiftung mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrer Stiftung wird man sich an Sie erinnern, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann die Stiftung auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.

Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, austauschen?

Ja, auch hier zeigt sich der Vorteil der Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen: Sie gewährt Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. Ihre Stiftung kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren ggf. geänderten Lebensumständen anpassen. Sie können den Verwendungszweck jederzeit ändern.

Was muss ich tun, um eine Stiftung einzurichten?

Die Einrichtung einer Stiftung ist ohne großen Aufwand möglich. Sie erfolgt über die sogenannte Zustiftungsvereinbarung*, die Sie gemeinsam mit Ihrem Kundenberater besprechen.

*Ein Muster finden Sie unter der Rubrik „Satzung“.

 

Bekomme ich regelmäßig einen Bericht über meine Stiftung?

Ja, die Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Zinsen unterrichtet.

Bleibt mein eingebrachtes Vermögen erhalten?

Ja, die Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen hat die für Stiftungen allgemein geltenden Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung der Stiftungsmittel und des Werterhalts des Stiftungsvermögens zu beachten.

Wie hoch muss das Kapital sein, damit ich mit meiner eigenen Stiftung starten kann?

Der Kreissparkasse Böblingen ist es wichtig, den Zugang zum individuellen stifterischen Engagement so einfach wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund können Sie bereits ab 20.000 € eine eigene Stiftung unter dem Dach unserer Kundenstiftung einrichten.

Allgemeine Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen Ihrer Stiftung erhöhen, sind danach natürlich auch mit kleineren Beträgen möglich. Uns ist es wichtig, dass Sie Erfahrungen mit der Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen im Allgemeinen, mit Ihrer Stiftung und Ihren guten Taten im Besonderen sammeln können.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

Die Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung und Erbschaftsteuern. Die Erträge, die die Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen – und somit auch Ihre Stiftung – alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit.

Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einmalig bei Einrichtung einer Stiftung bis zu 1 Mio. EUR steuerlich abzusetzen – beliebig verteilbar auf zehn Jahre.

Für Vereine oder Unternehmen, die eine Stiftung einrichten möchten, gilt der Höchstsatz von vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter.

Kann ich meine Stiftung auch als meinen „Wunscherben“ testamentarisch bedenken?

Je nach individuellem Kundenwunsch kann die errichtete Stiftung nach dem Ableben des Kunden sein Erbe oder Vermächtnisnehmer werden. Diese Gestaltung wird dann im Testament des Kunden (handschriftlich und notariell) fixiert. Ebenso ist es möglich, die Stiftungserrichtung erst nach dem Tode vorzunehmen. Hier ist dann im Testament des Kunden die gewünschte Ausgestaltung (Name der Stiftung, zu begünstigende Einrichtungen etc.) zu nennen.

Bitte beachten Sie: Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht können damit nicht umgangen werden.

Kontakt

Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen
Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen

    Ansprechpartner/in
    Jens Jung