Zustiftungsvereinbarung, Satzung

Insbesondere Kunden ohne direkte Nachkommen machen sich viele Gedanken, was aus ihrem Nachlass einmal werden soll bzw. wem sie ihr Vermögen ganz oder teilweise zukommen lassen können und wollen: Bestimmte gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die sie gern dauerhaft auch über ihre Lebenszeit hinaus unterstützen wollen, haben sie dabei oft schon im Blick.

Hier setzt die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen an mit der Möglichkeit, eine eigene Stiftung mit frei wählbarem Namen einfach und kostengünstig unter ihrem Dach zu gründen. Hier wird das  Kundenvermögen dauerhaft erhalten und die begünstigten Einrichtungen oder Themenbereiche, die unterstützt werden sollen, auf Dauer festgeschrieben. 

In die Kundenstiftung der Kreissparkasse Böblingen kann Geldvermögen und Immobilienvermögen eingebracht werden. Über die Entwicklung und das Ergebnis seiner Stiftung erhält der Stifter einmal jährlich einen Bericht.  

Soll die Stiftungsgründung zu Lebzeiten erfolgen, wird die Zustiftungsvereinbarung entsprechend ergänzt und das gewünschte Startkapital vom Stifter eingezahlt. Er erhält dafür ein Bestätigungsschreiben mit der Zuwendunsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.

   Zustiftungsvereinbarung                 Satzung

Kontakt

Kundenstiftung Kreissparkasse Böblingen
Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen

    Ansprechpartner/in
    Jens Jung