Antragsweg und Formulare

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Anträge auf Förderung können zu 2 Terminen im Jahr eingereicht werden, um in den regelmäßig tagenden Stiftungsgremien beraten und beschieden zu werden: 

  • 28. Februar für Vorhaben und Projekte die nach dem 30. April des Antragsjahres beginnen

  • 31. August für Vorhaben und Projekte die nach dem 31. Oktober des Antragsjahres beginnen

Anträge können Sie hier stellen:

Im Falle einer Bewilligung werden wir Sie kurzfristig informieren und Ihnen im angemessenen Rahmen den Förderbescheid übergeben. Nach Auszahlung der Fördermittel bitten wir um kurzfristige Erteilung der Zuwendungsbestätigung sowie nach Umsetzung des Vorhabens um Abrechnung unter Verwendung des bereitgestellten Verwendungsnachweises. Der Vordruck für den Verwendungsnachweis kann als pdf-Datei oder als befüllbare Excel-Datei abgerufen werden.)

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Mecklenburger Str. 9
23966 Wismar

Ansprechpartner/in
Mario Löscher