Antragsweg
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Was wird gefördert?
Projekte in der Region Parchim/Lübz (Altlandkreis Parchim) in den Bereichen:
- Kunst, Kultur und Heimatkunde,
- Pflege und Erhaltung von Kunstwerken und Denkmälern,
- Sport,
- Umwelt- und Naturschutz und
- Kinder- und Jugendarbeit
Wer wird gefördert?
- Alle Institutionen und Vereine, denen das Finanzamt Gemeinnützigkeit bescheinigt.
Wann wird gefördert?
Anträge können jeweils
- bis zum 28. Februar für Vorhaben im II. Halbjahr des laufenden Jahres und
- bis zum 31. August für Vorhaben im I. Halbjahr des Folgejahres bis zum eingereicht werden.
Ausführliche Informationen zur Vergabe von Stiftungsmitteln finden Sie in unseren Förderleitlinien sowie unserer Satzung.
Projektantrag
- entspricht den Förderleitlinien
- ist aussagekräftig
- Anlagen/Unterlagen sind komplett
- dann ab in die Post
Kontakt
Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Parchim/Lübz
Marienplatz 9
19053 Schwerin
0385 551 1055
0385 551 1098
Ansprechpartner/in
Ines vom Stein