1. Grundlagen
Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Meschede / Eslohe hat gemäß §2 ihrer Satzung die Aufgabe, innerhalb des ehemaligen Geschäftsgebietes der Sparkasse Meschede-Eslohe
- die Kunst und Kultur
- die Jugend- und Altenhilfe
- das Wohlfahrtswesen
zu förden.
2. Festgelegte Schwerpunkte im Förderspektrum der Jubiläumsstiftung der Sparkasse Meschede / Eslohe
- Die Erhaltung von Kulturdenkmälern und Heimatmuseen sowie die Herstellung von Gemälden und Skulpturen durch heimische Künstler, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
- Die Pflege und Sammlung kulturell bedeutsamer Gegenstände, Kunstsammlungen und künstlerisch bedeutsamer Gegenstände, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
- Die Vergabe von Forschungsaufträgen auf dem Gebiet der heimischen Geschichtsforschung.
- Der Ankauf von Kunstwerken und Kunstgegenständen.
- Die Förderung des künstlerischen Nachwuchses (z.B. durch die Vergabe von Stipendien an förderungswürdige Künstler, Veranstaltungen von Austellungen und Konzerten).
- Die Aufführung von Musik- und Theaterstücken, Dichterlesungen und sonstigen kulturellen Veranstaltungen.
- Die Anschaffung von Noten sowie der Ankauf und die Reparatur von Musikinstrumenten.
- Die Unterstützung bei der Einrichtung und der Unterhaltung von Kindergärten, Jugend- und Schulheimen, Lehrlingsheimen und Jugendherbergen.
- Die Unterstützung bei der Einrichtung und der Unterhaltung von Altenheimen und Altenwohnheimen sowie Mahlzeitendiensten.
- Die Förderung von Familien-, Kranken- und Behindertenhilfe sowie der Gefährdeten- und Suchtkrankenhilfe.
3. Ausschlusskriterien
Eine Förderung von Maßnahmen, deren Zweck nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig ist im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, ist nicht möglich. |