Förderleitlinien

1. Grundlagen

Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse  Meschede / Eslohe hat gemäß §2 ihrer Satzung die Aufgabe, innerhalb des ehemaligen Geschäftsgebietes der Sparkasse Meschede-Eslohe

  • die Kunst und Kultur
  • die Jugend- und Altenhilfe
  • das Wohlfahrtswesen
zu förden.

2. Festgelegte Schwerpunkte im Förderspektrum der Jubiläumsstiftung der Sparkasse Meschede / Eslohe

  • Die Erhaltung von Kulturdenkmälern und Heimatmuseen sowie die Herstellung von Gemälden und Skulpturen durch heimische Künstler, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Die Pflege und Sammlung kulturell bedeutsamer Gegenstände, Kunstsammlungen und künstlerisch bedeutsamer Gegenstände, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
  • Die Vergabe von Forschungsaufträgen auf dem Gebiet der heimischen Geschichtsforschung.
  • Der Ankauf von Kunstwerken und Kunstgegenständen.
  • Die Förderung des künstlerischen Nachwuchses (z.B. durch die Vergabe von Stipendien an förderungswürdige Künstler, Veranstaltungen von Austellungen und Konzerten).
  • Die Aufführung von Musik- und Theaterstücken, Dichterlesungen und sonstigen kulturellen Veranstaltungen.
  • Die Anschaffung von Noten sowie der Ankauf und die Reparatur von Musikinstrumenten.
  • Die Unterstützung bei der Einrichtung und der Unterhaltung von Kindergärten, Jugend- und Schulheimen, Lehrlingsheimen und Jugendherbergen.
  • Die Unterstützung bei der Einrichtung und der Unterhaltung von Altenheimen und Altenwohnheimen sowie Mahlzeitendiensten.
  • Die Förderung von Familien-, Kranken- und Behindertenhilfe sowie der Gefährdeten- und Suchtkrankenhilfe.

3. Ausschlusskriterien

Eine Förderung von Maßnahmen, deren Zweck nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig ist im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, ist nicht möglich.

 

Kontakt

Jubiläumsstiftung der Sparkasse Meschede / Eslohe
Winziger Platz 6
59872 Meschede

Ansprechpartner/in
Stephan Eickelmann

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