Antragsweg

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Der Antrag zur Förderung ist schriftlich über das vorgefertigte Formular an die Jugendstiftung zu stellen.

Über die Betragshöhe der jeweiligen Fördermaßnahme entscheiden die Organe der Stiftung. Das Kuratorium hat dem Vorstand zur Bewilligung von Maßnahmen eine Kompetenz bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500,00 € eingeräumt. Bei Förderanträgen, die die Kompetenz des Vorstandes übersteigen, ist eine Bewilligung nur durch das Kuratorium möglich. Dazu tritt das Kuratorium in der Regel einmal im Frühjahr und einmal im Herbst zu einer Sitzung zusammen.

Kontakt

Jugendstiftung der Kreissparkasse Ahrweiler
Wilhelmstraße 1
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ansprechpartner/in
Achim Gemein