Förderleitlinien
Voraussetzungen für eine Förderung
Der Antragsteller hat seinen Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Hegau-Bodensee, d.h. in den Trägergmeinden unserer Sparkasse. Das sind die Städte Singen, Radolfzell und Stockach mit ihren Ortsteilen sowie die Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Eigeltingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen, Orsingen-Nenzingen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen.
Das zu fördernde Projekt muss im Einklang mit einem der o.g. Stiftungszwecke stehen und mit dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde/Stadt abgestimmt sein.
Von Vorteil wäre, wenn Sie vor Antragstellung den Bürgermeister Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde informieren würden
Hier können Sie sich den Antrag als PDF herunterladen:
Kontakt
Stiftung der Sparkasse Hegau-Bodensee
Erzbergerstr. 2a
78224 Singen
07731/821-1030
07731/821-1952
Ansprechpartner/in
Heribert Schwarz