Förderleitlinien

Förderleitlinien der Sozialstiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung von mildtätigen Zwecken im Sinne von § 53 Nr. 1 + 2 der Abgabenordnung, kirchlichen Zwecken, religiösen Zwecken und die

a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe

b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

c) Förderung der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege

d) Förderung des Sports

e) Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

f) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde

insbesondere im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Böblingen.

Die Förderung durch die Sozialstiftung versteht sich als Anschubfinanzierung für innovative Projekte im Landkreis Böblingen.

 

Antragsweg, Antragsformular

Für weitere Informationen steht Ihnen der Geschäftsführer der Sozialstiftung Kreissparkasse Böblingen, Daniel Wengenroth, unter Tel. 07031 77-1300 zur Verfügung.

Für den Antrag auf eine Förderung Ihres Projekts durch die Sozialstiftung Kreissparkasse Böblingen bitten wir, das beigefügte Antragsformular zu verwenden.

 

pdf Antragsformular

 

 

Kontakt

Sozialstiftung Kreissparkasse Böblingen
Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen

Ansprechpartner/in
Daniel Wengenroth