Förderleitlinien
Förderleitlinien der Sozialstiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von mildtätigen Zwecken im Sinne von § 53 Nr. 1 + 2 der Abgabenordnung, kirchlichen Zwecken, religiösen Zwecken und die
a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe
b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
c) Förderung der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
d) Förderung des Sports
e) Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen
f) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
insbesondere im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Böblingen.
Die Förderung durch die Sozialstiftung versteht sich als Anschubfinanzierung für innovative Projekte im Landkreis Böblingen.
Antragsweg, Antragsformular
Für weitere Informationen steht Ihnen der Geschäftsführer der Sozialstiftung Kreissparkasse Böblingen, Daniel Wengenroth, unter Tel. 07031 77-1300 zur Verfügung.
Für den Antrag auf eine Förderung Ihres Projekts durch die Sozialstiftung Kreissparkasse Böblingen bitten wir, das beigefügte Antragsformular zu verwenden.
Kontakt
Sozialstiftung Kreissparkasse Böblingen
Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen
07031 77-1300
Ansprechpartner/in
Daniel Wengenroth