Förderleitlinien

Förderleitlinien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Die folgenden Förder- und Ausschlusskriterien sind Grundsätze, die in Einzelfällen auch Ausnahmen zulassen.

Förderkriterien:

  • Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
  • Das Vorhaben passt zu den Satzungszwecken unserer Stiftung und ist im Geschäftsgebiet der ehemaligen Sparkasse Hildesheim.
  • Die Maßnahmen sind wirtschaftlich gesichert. Eine Eigenbeteiligung vom Antragsteller von mindestens 20 Prozent ist vorhanden.
  • Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
  • Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
  • Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
  • Die Mittel werden spätestens innerhalb von zwei Jahren abgerufen.
  • Die Förderung wird vom Empfänger in der Öffentlichkeit unterstützt.
  • Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht.

Grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Privatpersonen
  • Personal- und allgemeine institutionelle Kosten
  • Baumaßnahmen mit Ausnahme von denkmalpflegerischen Maßnahmen
  • Reisen
  • Bereits abgeschlossene Maßnahmen
  • Gemeinsame Förderung mit Finanzdienstleistern außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebietes der ehemaligen Sparkasse Hildesheim
  • Dauerförderungen mit Ausnahme von zeitlich begrenzten Förderungen (3-5 Jahre); Organisationen mit wechselnden Projektthemen können dauerhaft gefördert werden

Kontakt

Jugendstiftung der Sparkasse für die Region Hildesheim
Rathausstr. 21-23
31134 Hildesheim

Ansprechpartner/in
Janet Hurst-Dittrich

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