Förderleitlinien
Förderleitlinien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Die folgenden Förder- und Ausschlusskriterien sind Grundsätze, die in Einzelfällen auch Ausnahmen zulassen.
Förderkriterien:
- Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
- Das Vorhaben passt zu den Satzungszwecken unserer Stiftung und ist im Geschäftsgebiet der ehemaligen Sparkasse Hildesheim.
- Die Maßnahmen sind wirtschaftlich gesichert. Eine Eigenbeteiligung vom Antragsteller von mindestens 20 Prozent ist vorhanden.
- Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
- Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
- Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
- Die Mittel werden spätestens innerhalb von zwei Jahren abgerufen.
- Die Förderung wird vom Empfänger in der Öffentlichkeit unterstützt.
- Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht.
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
- Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
- Privatpersonen
- Personal- und allgemeine institutionelle Kosten
- Baumaßnahmen mit Ausnahme von denkmalpflegerischen Maßnahmen
- Reisen
- Bereits abgeschlossene Maßnahmen
- Gemeinsame Förderung mit Finanzdienstleistern außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
- Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebietes der ehemaligen Sparkasse Hildesheim
- Dauerförderungen mit Ausnahme von zeitlich begrenzten Förderungen (3-5 Jahre); Organisationen mit wechselnden Projektthemen können dauerhaft gefördert werden
Kontakt
Jugendstiftung der Sparkasse für die Region Hildesheim
Rathausstr. 21-23
31134 Hildesheim
05121 871-2498
05121 871-8001
Ansprechpartner/in
Janet Hurst-Dittrich