Antragsweg

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Was wird gefördert?

Projekte in der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen:

  • Kunst, Kultur und Heimatkunde,
  • Pflege und Erhaltung von Kunstwerken und Denkmälern,
  • Sport,
  • Umwelt- und Naturschutz und
  • Kinder- und Jugendarbeit 

Wer wird gefördert?

  • Alle Institutionen und Vereine, denen das Finanzamt Gemeinnützigkeit bescheinigt.

Wann wird gefördert?

Anträge können jeweils

  • bis zum 28. Februar für Vorhaben im II. Halbjahr des laufenden Jahres und
  • bis zum 31. August für Vorhaben im I. Halbjahr des Folgejahres bis zum eingereicht werden.

Nützliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.spk-m-sn.de/foerderung 

Projektantrag

  • Projektbeschreibung ist aussagekräftig
  • Anlagen/Unterlagen als pdf-Datei komplett
  • nutzen Sie diesen Link: www.spk-m-sn.de/foerderung

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin
Marienplatz 9
19053 Schwerin

Ansprechpartner/in
Ines vom Stein