Antragsweg

Wie reiche ich einen Antrag ein?

 

Über die Website der Stifterin. Dort finden Sie alle Informationen und das Antragsformular.

Der Stiftungsrat tagt zweimal im Jahr (in der Regel im April und Dezember).

Abgabeschluss ist jeweils der 31. Januar bzw. 30. September.

Gefördert werden:

  • Projekte und Vorhaben in den Bereichen Kunst, Kultur und Denkmalpflege
  • Projekte vorwiegend im Geschäftsgebiet (Stadt und Landkreis Bamberg)

Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Ausschlusskriterien:

  • Projekte, die nicht dem Satzungszweck entsprechen.
  • Projekte außerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Bamberg.
  • Projekte, die vor Stattfinden der nächsten Stiftungsratsitzung terminiert sind.
  • Die Stiftung vergibt keine Stipendien und kann keine Personalkosten sowie laufende Sachkosten (Miete, Energiekosten, etc.) übernehmen.
  • Eine erneute Einreichung bereits abgelehnter Anträge ist nicht möglich.

 

 

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Bamberg für Kunst, Kultur und Denkmalpflege
Carl-Meinelt-Str. 10
96050 Bamberg

Ansprechpartner/in
Leiter Unternehmensbereich Kommunikation - Mathias Polz

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