Förderleitlinien

Förderleitlinien der
Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
für die Region Ludwigslust/Hagenow

Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow (im folgenden Stiftung genannt) ist Ausdruck des öffentlichen Engagements der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin (im folgenden Sparkasse genannt) und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region. Sie fördert entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag Vorhaben, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Die Gemeinnützigkeit des Projektträgers muss nachgewiesen werden.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht; vielmehr entscheidet die Stiftung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Die Förderbeträge werden grundsätzlich auf bei der Sparkasse geführte Girokonten überwiesen; eine laufende Geschäftsverbindung muss angestrebt bzw. weitergeführt werden.


Generelle Förderkriterien

Projekte können dann unterstützt werden, wenn sie den Förderleitlinien und der Förderkonzeption der Stiftung entsprechen. Das Fördergebiet umfasst Städte und Gemeinden des ehemaligen Landkreises Ludwigslust in seinen Grenzen bis zum 03.09.2011. An die geförderten Projekte wird generell der Anspruch hoher Qualität und herausragender Bedeutung gestellt. Sie sollen einen Bezug zum Fördergebiet haben oder kennzeichnend für eine dieser Kommunen sein. Die Vorhaben sollen sich durch eine überzeugende Konzeption und durch Originalität auszeichnen.

Bei der Durchführung von Projekten ist auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Antragsteller sollten Eigenmittel einbringen und weitere Mittel beantragen.

Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber in begründetem Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen.

Förderbereiche

Die Stiftung fördert Initiativen, die die Attraktivität und Lebensqualität im Fördergebiet erhöhen.

Unterstützt werden Projekte in den Bereichen

  • Kunst

  • Kultur

  • Heimatkunde

  • Sport

  • Denkmalpflege

  • Kinder- und Jugendförderung


Ausschlusskriterien

Von der Förderung sind ausgeschlossen:

•       kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
•       grundsätzlich bereits begonnene/abgeschlossene Projekte
•       allgemeine, laufende Kosten
•       lfd. Personalkosten


Antragstellung

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich digital unter folgendem Link:

www.spk-m-sn.de/foerderung

Über die Anträge entscheidet der Vorstand der Stiftung nach Einholung einer fachlichen Stellungnahme und Empfehlungen des Stiftungsbeirates. Die Gremien tagen in der Regel mindestens einmal jährlich.

Der Antragsvordruck ist ausgefüllt einzureichen und soll der Stiftung ein klares Bild des Vorhabens vermitteln und die für die Entscheidung notwendigen Angaben enthalten.

Förderanträge werden erst behandelt, wenn die vollständigen Unterlagen vorliegen!

Einreichungsfristen sind der 28. Februar für Projekte im II. Halbjahr des Jahres sowie der 31. August für Projekte im I. Halbjahr des Folgejahres.

Bewilligungsgrundsätze

  • Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt schriftlich per Bewilligungsbescheid. Die Verwendung der von der Stiftung bewilligten Mittel ist zweckgebunden. Der Verwendungszweck ist im Bewilligungsbescheid anzugeben. Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, die Zustimmung der Stiftung für jede Änderung des Verwendungszwecks einzuholen.
  • Die Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und Rückforderung der gezahlten Gelder vor, falls die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden, oder aus anderen wichtigen Gründen Anlass zu Widerruf gegeben wird.
  • Die Stiftung ist über notwendige finanzielle Umdisponierungen und sich abzeichnende Veränderungen in der inhaltlichen Anlage und den Realisierungsbedingungen eines Projektes frühzeitig zu unterrichten. Sich daraus ergebende Hinweise und eventuelle Auflagen der Stiftung sind zu beachten.

  • Der Bewilligungsempfänger verpflichtet sich, bei geeigneten Gelegenheiten in mündlicher und schriftlicher Form auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen, soweit die Stiftung den Förderungshinweis nicht ausdrücklich untersagt.
  • Der Bewilligungsempfänger hat eigenverantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anordnungen Sorge zu tragen, insbesondere auch etwa erforderliche behördliche Erlaubnisse einzuholen.

Verwendung

Die von der Stiftung bewilligten Mittel sind wirtschaftlich unter Nutzung aller erzielbaren Kostenvorteile zu verwenden.

Verwendungsnachweis

Mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Empfänger gleichzeitig einen Vordruck „Verwendungsnachweis“. Dieser ist nach Durchführung des Projektes ausgefüllt an die Stiftung zurückzusenden.

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow
Marienplatz 9
19053 Schwerin

Ansprechpartner/in
Stiftungsmanagerin Ines vom Stein