Förderrichtlinien

Förderrichtlinien für die Vergabe von Teilstipendien an Schüler für einen Auslandsaufenthalt

Die Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin vergibt pro Kalenderjahr maximal drei Teilstipendien an begabte Jugendliche, die einen Aufenthalt im Ausland absolvieren möchten.  Die Stiftung fördert bis zu 50 Prozent der Programmkosten des Auslandsaufenthalts, dabei werden maximal 3.000 Euro pro Bewerber vergeben. Der Aufenthalt im Ausland muss mindestens drei Monate und darf nicht mehr als zwölf Monate lang sein. Unterstützt werden vorrangig Bewerber, die aufgrund der besonderen finanziellen Belastung durch familiäre Strukturen oder wirtschaftliche Gegebenheiten auf finanzielle Hilfe angewiesen sind.

Anforderungen an die Bewerber

  • Wohnsitz oder Schule im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
  • mindestens Abschluss der 8. Klasse
  • gute schulische Leistungen
  • gute Sprachkenntnisse des künftigen Gastlandes
  • ehrenamtliches Engagement, zum Beispiel in den Bereichen Schule, Soziales, Kultur, Sport oder Umweltschutz
  • kulturelle und soziale Aufgeschlossenheit
  • vorzugsweise Girokonto bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin

Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf ein Stipendium. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine erneute Förderung und eine Kumulierung mit anderen Stipendien sind ausgeschlossen.

Bewerbungsschluss ist jährlich der 31. Januar.

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch ein Gremium der Stiftung. Hierfür werden keine individuellen Begründungen abgegeben.

Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie spätestens vier Wochen nach Rückkehr von ihrem Auslandsaufenthalt der Stiftung einen Erfahrungsbericht (mindestens 1.500 Wörter) zukommen lassen. Der Bericht kann auf Wunsch durch eine selbst gedrehte Video-Dokumentation ersetzt werden. Die Stipendiaten stimmen einer zeitlich und räumlich unbegrenzten Veröffentlichung ihrer Berichte, Dokumentationen und Bilder sowie einer namentlichen Nennung im Zusammenhang mit den Stipendien zu.

Sollte ein Stipendiat diesen Verpflichtungen als Gegenleistung für das Stipendium nicht nachkommen, ist die Stiftung berechtigt, ihre Förderung zurückzufordern.

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Fontaneplatz 1
16816 Neuruppin

Ansprechpartner/in
Petra Beister