Information für Antragsteller

Auszug aus den Förderrichtlinien

Gemeinnütziger Zweck

1.  Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.  Zweck der Stiftung ist es, einen nachhaltigen Förderungsbeitrag für den Jugendamateursport, den Natur- und Umweltschutz, die Jugendpflege und Jugendhilfe, die Kunst und Kultur sowie für die Unterstützung behinderter Menschen und die Altenhilfe im Kreis Herford zu leisten.

Die einzelnen Stiftungszwecke sollen zum einen durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der einzelnen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Die Mittel sollen insbesondere für zusätzliche präventive und hilfeorientierte Aufgaben bereitgestellt werden, soweit diese nicht von öffentlichen Aufgabenträgern zu erfüllen sind.

Die einzelnen Stiftungszwecke können verwirklicht werden durch die Bereitstellung finanzieller Mittel oder durch Eigeninitiative.

3.  Die Stiftung kann sich bei der Verwirklichung dieser Zwecke Vereinen, Verbänden und anderer Einrichtungen als Hilfspersonen im Sinne des § 57 der Abgabenordnung bedienen. Die in Betracht kommenden Hilfspersonen sollen selbst die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung erfüllen.

Jugendliche

1.   Als Förderung von Jugendmaßnahmen gelten im Sinne des § 2 Abs. 2 der Stiftungssatzung nur solche Maßnahmen, an denen Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr teilnehmen bzw. die von ihnen in Anspruch genommen werden.

2.   Sollten an den Maßnahmen des Abs. 1 auch andere Personen beteiligt sein, kann eine anteilige Förderung für die Jugendlichen erfolgen.

 Einsatz der Stiftungserträge

1.  Fördermittel können im Rahmen dieser Richtlinien nur bewilligt werden, wenn Stiftungserträge in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

2.  Der Einsatz der Stiftungsmittel erfolgt grundsätzlich subsidiär, d.h. eine Förderung kommt in Betracht, wenn andere, insbesondere öffentliche oder kirchliche Finanzierungsquellen, ausgeschöpft sind.

3.  Die Förderung der Sanierung von Kirchengebäuden soll grundsätzlich nicht durch Stiftungsmittel unterstützt werden. 

4.  Anträge von Fördervereinen allgemeinbildender Schulen und Kindertagesstätten, die Projekte und Anschaffungen betreffen, die außerhalb des regulären Schulbetriebes und somit nicht der Erfüllung des allgemeingültigen Lehrplanes dienen, können gefördert werden. 

5.  Für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen ist grundsätzlich eine Förderung ausgeschlossen.

6.  Für Zins- und Tilgungsleistungen sollen keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

7.  Die Förderung aus Stiftungsmitteln sollen sich auf Sachkosten bzw. auf die Unterstützung bei in sich abgeschlossenen Projekten beschränken. Laufende Personal- und/oder Reisekosten sowie laufende Miet-kosten sollen grundsätzlich nicht gefördert werden. 

  Bewilligung/Auflagen

1.  Nach positiver Beschlussfassung durch das Kuratorium erhält der Antragsteller vom Vorstand ein Bewilligungsschreiben mit folgendem Inhalt:

1.1.  Verwendung für den beantragten Zweck unter Berücksichtigung vorgegebener Auflagen

1.2.  Aufforderung, die Verwendung der Mittel durch die Vorlage von Rechnungen oder anderer geeigneter Unterlagen nachzuweisen

1.3.  Verpflichtung, alle für die Maßnahme erforderlichen Belege mindestens 5 Jahre aufzubewahren und sie auf Anforderung jederzeit dem Vorstand vorzulegen

1.4.  Verpflichtung zur Rückzahlung der Zuwendung, wenn

  • der Antrag falsche Angaben enthält
  • der Verwendungsnachweis nicht erbracht wird
  • Auflagen, die im Bewilligungsschreiben gemacht wurden, nicht erfüllt werden.

2.  Bewilligte Mittel können innerhalb von 2 Jahren nach Zugang des Bewilligungsschreibens abgerufen werden. Zugesagte Finanzierungsmittel für Maßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachgewiesen wurden, verfallen und können vom Kuratorium neu vergeben werden.

3.  Mit der Annahme der Mittel erklärt sich der Zuwendungsempfänger einverstanden, dass die Maßnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung vorgestellt werden kann.

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Herford
Auf der Freiheit 20
32052 Herford

Ansprechpartner/in
Lena Bartelheimer