Antragsverfahren

Der Weg zur Stiftung der Sparkasse

Vorstand der
Stiftung der Sparkasse Herford
Auf der Freiheit 20
32052 Herford

Ihrem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme
  • eine spezifizierte Kostenaufstellung nebst Finanzierungsplan, aus dem die Höhe des Eigenanteils sowie die Zuwendungen weiterer Geldgeber hervorgehen
  • der Bescheid des Finanzamtes über die anerkannte gemeinnützige Tätigkeit, soweit vorhanden (Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid)

Antragsfrist 

  • Der Antrag soll bis spätestens 4 Wochen vor den Sitzung der Gremien eingegangen sein. Bei späterem Eingang erfolgt die Behandlung des Antrages in der darauf folgenden Sitzung. Die Termine für die nächsten Sitzungen teilen wir Ihnen gerne telefonisch mit. 

    • Wichtig: Für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen ist grundsätzlich eine Förderung ausgeschlossen.

Kontakt

Stiftung der Sparkasse Herford
Auf der Freiheit 20
32052 Herford

Ansprechpartner/in
Lena Bartelheimer