Förderleitlinien
Das fördert die Bürgerstiftung Leverkusen
Die Stiftung fasst in ihrer Satzung ihren Handlungsspielraum bewusst weit, so dass innerhalb Leverkusens folgende gemeinnützige Zwecke unterstützt werden können:
- Jugend- und Altenhilfe
- Bildung und Erziehung
- Demokratisches Staatswesen
- Wissenschaft und Kultur
- Umwelt- und Naturschutz
- Landschafts- und Denkmalschutz
- Sport
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Völkerverständigung
Was wir nicht fördern:
- Laufende Betriebs- und Verwaltungskosten (insbesondere Löhne und Gehälter)
- Stiftungen oder den Kapitalaufbau von Vereinen
- Politische Gruppen oder rein religiöse Zwecke
- Aufgaben, die im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand liegen sowie gesetzlich festgeschriebene Aufgaben
- Projekte außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Leverkusen
- Klassenfahrten oder Schulausflüge
Kontakt

Bürgerstiftung Leverkusen
Friedrich-Eberst-Str. 39
51373 Leverkusen
0214 / 355 - 1111
Ansprechpartner/in
Saskia Lagemann