Förderleitlinien

PDF Download

Förderleitlinien der Grafschafter Sparkassenstiftung

1. Allgemeine Grundsätze

Die Grafschafter Sparkassenstiftung (im folgenden Stiftung genannt) fördert die in ihrer Satzung festgeschriebenen Aufgaben und damit auch die Lebensqualität sowie die Attraktivität der Grafschaft Bentheim. Die Stiftung unterstützt Maßnahmen gemeinnütziger Einrichtungen und führt eigene Vorhaben durch. Sie ist Ausdruck des öffentlichen Engagements der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region.

2. Generelle Förderkriterien

An die von der Stiftung selbst durchgeführten oder geförderten Projekte wird generell der Anspruch hoher Qualität und herausragender Bedeutung gestellt. Die Projekte müssen den Förderleitlinien entsprechen. Sie sollen einen Bezug zur Grafschaft Bentheim haben oder kennzeichnend für eine Kommune sein.

Bei der Förderung gemeinnütziger Einrichtungen ist die Finanzkraft des Antragstellers zu berücksichtigen. Eigenmittel sind in angemessenem Rahmen aufzubringen, weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie öffentliche Zuschüsse und Kredite sind vorab auszuschöpfen.

3. Konzentration auf Förderbereiche und Förderschwerpunkte

Um die zur Verfügung stehenden Mittel so wirksam wie möglich einzusetzen, werden sie auf drei Förderbereiche konzentriert:

  • Bildung und Wissenschaft 
  • Kunst und Kultur 
  • Natur- und Umweltschutz 

In den einzelnen Förderbereichen können wiederum Schwerpunkte gebildet werden. Die Förderschwerpunkte gelten insbesondere für solche Bereiche, die für die Region typisch sind und ihre Entwicklung fördern. Soziale Aspekte sollen nach Möglichkeit in allen Förderbereichen besondere Berücksichtigung finden.

3.1 Bildung und Wissenschaft

Die Stiftung fördert und organisiert qualitativ hochwertige und pädagogisch wertvolle Vorhaben, die der allgemeinen Bildung oder Berufsfortbildung dienen. Inhalt dieser Vorhaben sollten nicht übliche und oft behandelte Themen sein, sondern in der Regel innovative Konzepte vorstellen und Informationen über neueste Entwicklungen oder Ereignisse liefern. Die Stiftung fördert nicht die allgemeinen Kosten von Bildungseinrichtungen.

3.2 Kunst und Kultur

Die Stiftung fördert Initiativen, die die Attraktivität und Lebensqualität in den Städten und Gemeinden durch künstlerische Arbeiten erhöhen. Sie veranstaltet Ausstellungen und fördert Initiativen, die überörtliche Wirkung erzielen.

Die Stiftung fördert Konzerte von überörtlicher Bedeutung und hoher Qualität.

Die Aufführung von Theaterstücken, die sich insbesondere an Kinder und Jugendliche wenden, werden von der Stiftung gefördert.

Die Stiftung unterstützt die Heimatpflege, z.B. Brauchtum, Volkstanz und Volksmusik der eigenen Region, insbesondere auch den Wettbewerb „Schüler lesen Platt“.

3.3 Natur- und Umweltschutz

Die Stiftung fördert Projekte gemeinnütziger Einrichtungen oder führt eigene Projekte durch, die die für die Grafschaft typische Natur und Umwelt erhält bzw. wiederherstellt.

4. Generelle Ausschlusskriterien

Von der Förderung sind ausgeschlossen:

  • Deckung von allgemeinen, laufenden Kosten
  • Maßnahmen, deren Antragsteller der Träger der Kreissparkasse Nordhorn ist, denen gesetzliche und satzungsgemäße Aufgaben des Trägers zugrunde liegen, zu denen eine rechtsverbindliche Erklärung zur Erfüllung dieser Aufgaben vorliegt. 
  • Gleichbedeutend damit ist auch die Erörterung von möglichen Maßnahmen durch den Träger oder seine Gremien. 
  • Maßnahmen, die jährlich wiederkehrende Zuwendungen erfordern oder jährlich sich wiederholende Maßnahmen eines Antragstellers. 


5. Antrags- und Bewilligungsverfahren

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz bzw. einer Niederlassung im Landkreis Grafschaft Bentheim oder deren Aufgabenstellung speziell die Grafschaft Bentheim berührt. Organmitglieder der Stiftung sind nicht antragsberechtigt. 
  • Anträge werden der Stiftung direkt eingereicht. Annahmeberechtigt sind jedoch auch die Kreissparkasse und ihre Geschäftsstellen. 
  • Anträge werden formlos eingereicht. Sie müssen eine Darstellung des Vorhabens sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Kostenpositionen ab 5.000 Euro (brutto) sind in der Regel mit mindestens zwei Angeboten zu belegen. 
  • Über die Anträge entscheidet der Stiftungsrat ggf. nach Einholung einer fachlichen Stellungnahme oder aufgrund von Empfehlungen der Sparkasse. Ablehnungen von Anträgen werden nicht begründet. 
  • Der Schriftwechsel mit dem Antragsteller wird direkt geführt. Die Bewilligung kann mit Auflagen verbunden werden. 
  • Die Zuwendung wird – gegebenenfalls in Teilbeträgen – ausgezahlt, wenn Zahlungen des Zuwendungsempfängers fällig werden. 
  • Der Zuwendungsempfänger bestätigt den Empfang und erklärt die ordnungsgemäße, dem Antrag und Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendung auf einem Vordruck der Stiftung. 
  • Macht der Zuwendungsempfänger falsche Angaben oder hält Auflagen nicht ein, ist die Stiftung berechtigt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen und eine bereits gezahlte Zuwendung zurückzufordern. 
  • Die Stiftung ist berechtigt über Fördermaßnahmen zu berichten.

 

 

 

Kontakt

Grafschafter Sparkassenstiftung
Bahnhofstr. 11
48529 Nordhorn

    Ansprechpartner/in
    Lars Klukkert

    1