Förderleitlinien

Die Förderleitlinien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab und sollen Ihnen als Antragsteller eine Hilfestellung bei der Frage sein, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Stiftung der Stadtsparkasse Cuxhaven grundsätzlich in Frage kommt.

Gefördert werden können gemäß dem Stiftungszweck Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Denkmalpflege, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des Sports, des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Jugend- und Altenhilfe. Die Stiftung kann jährliche Förderschwerpunkte beschließen.

Es werden nur Projekte innerhalb des Geschäftsgebietes der Stadtsparkasse Cuxhaven gefördert mit dem Ziel, bürgerschaftliches Engagement in Cuxhaven zu stärken und so eine gesellschaftliche, soziale und kulturelle Vielfalt vor Ort zu erhalten.

Voraussetzung für eine Förderzusage ist, dass von den Antragstellern grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung erbracht wird.

In Ihrem Förderantrag haben Sie sich und Ihr Projekt ausreichend dargestellt sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt.

Eine erteilte Förderzusage ist immer projektbezogen. Die bewilligten Mittel stehen der Stiftung für anderweitige satzungsgemäße Vorhaben zur Verfügung, wenn diese nicht bis spätestens 30.09. des auf das Bewilligungsjahr folgende Kalenderjahr unter Angabe des genauen Verwendungszweckes angefordert wurden. In begründeten Ausnahmen kann eine Verlängerung des Zeitraumes beantragt werden.

Macht der Stiftungsempfänger falsche Angaben, verwendet die Fördermittel nicht zweckgebunden oder hält vereinbarte Auflagen nicht ein, ist die Stiftung der Stadtsparkasse Cuxhaven berechtigt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen, zu kürzen oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern.

Grundsätzlich nicht gefördert werden können kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen, laufende Personal- und Betriebskosten, Baumaßnahmen mit Ausnahme von denkmalpflegerischen Maßnahmen, Reisekosten sowie bereits weit fortgeschrittene oder abgeschlossene Projekte. Ebenso betrifft dies Projekte, die durch ein anderes Finanzdienstleistungsunternehmen außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe und deren Verbundpartner gefördert werden.

Mit der Beantragung von Fördermitteln aus der Stiftung der Stadtsparkasse Cuxhaven erklärt sich der Antragsteller einverstanden, bei einer Förderzusage gemeinsam über das Projekt in den Medien zu berichten. Es können weitere Werbemaßnahmen in Absprache erfolgen. Ein Nachweis über die Realisierung des Projektes (Fotos, Plakate, Prospekte, Veröffentlichungen etc.) ist zu erbringen.

 

Kontakt

Stiftung der Stadtsparkasse Cuxhaven
Rohdestraße 6
27472 Cuxhaven

    Ansprechpartner/in
    Ralf-Rüdiger Schwerz

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