Antragsweg

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Die Sparkassenstiftung Starkenburg kann, gemäß ihrer Satzung, in ihrem Wirkungsgebiet, in den Städten Heppenheim, Viernheim, Hirschhorn, Lindenfels, Neckarsteinach und den Gemeinden Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Grasellenbach, Gorxheimertal, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach fördernd tätig werden.

Gemeinnützige Vereine und Institutionen können über den Förderantrag der Stiftung eine Förderung beantragen. Dabei sind die Förderrichtlinien zu beachten.

Je nach Höhe der beantragten Förderung entscheiden das Stiftungsmanagement, der Stiftungsvorstand oder das Kuratorium über eine Zusage.

Unterlagen zur Beantragung einer Förderung: www.sparkasse-starkenburg.de/foerderung 

Folgende Anliegen sind von Förderungen ausgeschlossen, sofern kein Bezug zu einem genehmigten Förderprojekt besteht:

Druckbeihilfe für jegliche Publikationen

Schließung von Etatlücken

Anträge auf Kostenübernahme, Gebühren und Kosten für Auslandsaufenthalte von Einzelpersonen sowie Trainer-/Helferkosten und jegliche Fortbildungsmaßnahmen

Ankauf von Sammlungen und Grundstücken

Einzelstipendien außerhalb unserer Programme

Erwerb von Fahrzeugen

Kostenübernahme oder Bezuschussung von baulichen Maßnahmen (auch keine Rasenplätze)

Klassenfahrten

Spielplätze

Freizeiten von Vereinen und kirchlichen Einrichtungen

Kleingruppen-Workshops

Politische Veranstaltungen

Projekte außerhalb des Wirkungsgebietes der Sparkassenstiftung Starkenburg

Dienstkleidung

Projekte, die der Entlastung kommunaler Haushalte dienen

Gestaltung und Programmierung von Social Media Paketen

Orgelrenovierungen

kulturelle Veranstaltungen von Kirchen

Flutlichtanlagen

Kontakt

Sparkassenstiftung Starkenburg
Merianstraße 4
64646 Heppenheim

Ansprechpartner/in
Andrea Helm

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