Antragsweg
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Die Sparkassenstiftung Starkenburg kann, gemäß ihrer Satzung, in ihrem Wirkungsgebiet, in den Städten Heppenheim, Viernheim, Hirschhorn, Lindenfels, Neckarsteinach und den Gemeinden Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Grasellenbach, Gorxheimertal, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach fördernd tätig werden.
Gemeinnützige Vereine und Institutionen können über den Förderantrag der Stiftung eine Förderung beantragen. Dabei sind die Förderrichtlinien zu beachten.
Je nach Höhe der beantragten Förderung entscheiden das Stiftungsmanagement, der Stiftungsvorstand oder das Kuratorium über eine Zusage.
Unterlagen zur Beantragung einer Förderung: www.sparkasse-starkenburg.de/foerderung
Folgende Anliegen sind von Förderungen ausgeschlossen, sofern kein Bezug zu einem genehmigten Förderprojekt besteht:
Druckbeihilfe für jegliche Publikationen
Schließung von Etatlücken
Anträge auf Kostenübernahme, Gebühren und Kosten für Auslandsaufenthalte von Einzelpersonen sowie Trainer-/Helferkosten und jegliche Fortbildungsmaßnahmen
Ankauf von Sammlungen und Grundstücken
Einzelstipendien außerhalb unserer Programme
Erwerb von Fahrzeugen
Kostenübernahme oder Bezuschussung von baulichen Maßnahmen (auch keine Rasenplätze)
Klassenfahrten
Spielplätze
Freizeiten von Vereinen und kirchlichen Einrichtungen
Kleingruppen-Workshops
Politische Veranstaltungen
Projekte außerhalb des Wirkungsgebietes der Sparkassenstiftung Starkenburg
Dienstkleidung
Projekte, die der Entlastung kommunaler Haushalte dienen
Gestaltung und Programmierung von Social Media Paketen
Orgelrenovierungen
kulturelle Veranstaltungen von Kirchen
Flutlichtanlagen
Kontakt
Sparkassenstiftung Starkenburg
Merianstraße 4
64646 Heppenheim
06252-1205960
06252-12095960
Ansprechpartner/in
Andrea Helm