Förderleitlinien

 

Das fördert die Bürgerstiftung Leverkusen

Die Stiftung fasst in ihrer Satzung ihren Handlungsspielraum bewusst weit, so dass innerhalb Leverkusens folgende gemeinnützige Zwecke unterstützt werden können:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Bildung und Erziehung
  • Demokratisches Staatswesen
  • Wissenschaft und Kultur
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Landschafts- und Denkmalschutz
  • Sport
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Völkerverständigung
  • Tierschutz

Was wir nicht fördern:

  • Laufende Betriebs- und Verwaltungskosten (insbesondere Löhne und Gehälter)
  • Kapitalaufbau von Stiftungen und Vereinen
  • Politische Gruppen oder rein religiöse Zwecke
  • Aufgaben, die im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand liegen sowie gesetzlich festgeschriebene Aufgaben
  • Projekte außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Leverkusen
  • Klassenfahrten oder Schulausflüge

Kontakt

Bürgerstiftung Leverkusen
Friedrich-Eberst-Str. 39
51373 Leverkusen

    Ansprechpartner/in
    Manuel Bast